HSG Nordhorn-Lingen erhält Lizenz für die kommende Saison 2017/2018

20.04.2017

Die Lizenzierungskommission der Handball-Bundesliga GmbH teilte heute allen Vereinen die Lizenzentscheide mit. Die HSG Nordhorn-Lingen erhält somit die Lizenz für die kommende Spielzeit in der 2. Handball-Bundesliga.

Gerhard Blömers, Geschäftsführer der HSG, wurde vorab telefonisch über die Lizenzerteilung durch Frank Bohmann (Geschäftsführung HBL) informiert.

„Die Freude über den positiven Bescheid ist vor dem Hintergrund der Anstrengungen der letzten Wochen besonders groß. Wir möchten uns noch einmal bei allen Förderern und Fans für die tolle Unterstützung bedanken“, teilte Geschäftsführer Gerhard Blömers am Nachmittag mit.

Anbei die Pressemitteilung der HBL im Wortlaut:

Die Lizenzierungskommission der Handball-Bundesliga GmbH erteilt allen Clubs die Lizenz für Saison 2017/18


Köln, 20. April 2017 – Die Lizenzierungskommission gibt die Entscheidungen zur Erteilung der Lizenzen für die DKB Handball-Bundesliga und die 2. Handball-Bundesliga wie folgt bekannt:

1.       DKB Handball-Bundesliga (1. Bundesliga)

Folgenden aktuellen Erstligaclubs wird vorbehaltlich der sportlichen Qualifikation die Lizenz 2017/18 erteilt (alphabetische Reihenfolge):   

HBW Balingen-Weilstetten, Bergischer HC, HSC 2000 Coburg, HC Erlangen, SG Flensburg-Handewitt, Füchse Berlin, FRISCH AUF! Göppingen, VfL Gummersbach, TSV Hannover-Burgdorf, THW Kiel, SC DHfK Leipzig, TBV Lemgo, SC Magdeburg, MT Melsungen, TSV GWD Minden, Rhein-Neckar Löwen, TVB 1898 Stuttgart, HSG Wetzlar.

2.       2. Handball-Bundesliga

2.1       Folgenden aktuellen Zweitligaclubs wird vorbehaltlich der sportlichen Qualifikation die Lizenz 2017/18 teilweise mit Auflagen erteilt (alphabetische Reihenfolge):

EHV Aue, VfL Bad Schwartau, SG BBM Bietigheim, Dessau-Roßlauer HV 06, ThSV Eisenach, TV Emsdetten, TUSEM Essen, TuS Ferndorf, TV 05/07 Hüttenberg, HSG Konstanz, SG Leutershausen, TSG Ludwigshafen-Friesenheim, ASV Hamm-Westfalen, TV 1893 Neuhausen, HSG Nordhorn-Lingen, TuS N-Lübbecke, DJK Rimpar Wölfe, HG Saarlouis, Wilhelmshavener HV.  

2.2     Der HC Empor Rostock erhält vorbehaltlich der sportlichen Qualifikation die Lizenz unter einer aufschiebenden Bedingung. Dies bedeutet, dass der Club nur dann die Lizenz für die Saison 2017/18 erhält, wenn binnen einer Frist zum 4. Mai 2017 die Bedingung zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfüllt wird. Im Falle der Nichterfüllung der Bedingung könnte der Club in der dritten Liga antreten.

3.       Stärkung der Finanzkraft der Vereine nimmt weiter zu

Im Rahmen der Prüfungen durch die Lizenzierungskommission konnte positiv festgestellt werden, dass der vorgeschriebene Abbau von bestehendem negativem Eigenkapital durch die Vereine weiter fortgesetzt wurde. Die Anzahl der Vereine mit einem positiven bilanziellen Eigenkapital hat deutlich zugenommen. Bei einem negativen bilanziellen Eigenkapital sieht § 7 der Ordnung zur Lizenzierung (LZO) vor, dass sich dieses jeweils zum 31.12. der Folgejahre um jeweils mindestens 10 Prozent verbessern muss.      

4.        Auf- und Absteiger

Die Lizenzentscheide für Aufsteiger aus der 2. Bundesliga in die DKB Handball-Bundesliga, für Aufsteiger aus den 3. Ligen in die 2. Bundesliga sowie für die Absteiger aus der DKB HBL in die 2. Bundesliga werden in den kommenden Wochen bekanntgegeben.

Obige Entscheidungen trifft die Lizenzierungskommission des Handball-Bundesliga e. V. nach intensiver Prüfung und Durchführung zahlreicher Lizenzgespräche mit den Lizenzbewerbern. Die Lizenzierungskommission setzt sich zusammen aus:
•Rolf Nottmeier (Richter am Arbeitsgericht Minden)
•Olaf Rittmeier (Steuerberater)
•Frank Bohmann (Geschäftsführer der Handball-Bundesliga GmbH)

Die Ordnung zur Lizenzierung nebst Richtlinien (LZO) ist einsehbar unter www.dkb-handball-bundesliga.de. Zur Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Handball-Bundesliga GmbH