beantragen kann man bei jedem alles. jeder kann einen antrag beim finanzministerium auf ein geldgeschenk von einer million stellen. entscheidend ist, was aufgrund von gesetzen und vorschriften genehmigt werden darf. in dem moment, in dem das ag nordhorn das insolvenzverfahren eröffnet, steht der zwangsabstieg fest. der (irgendwann mal eingereichte) antrag wird dann wegen der entsprechenden vorschriften in den lizenzierungsrichtlinien abgelehnt. gegen diesen entscheid besteht noch eine einspruchsmöglichkeit vor dem präsidium der hbl, anschließend noch die möglichkeit zur klage vor dem sändigen schiedsgericht der hbl. beides ohne aussicht auf erfolg, wenn das verfahren jetzt eröffnent wird. ferner besteht dann die rechtliche möglichkeit, den antrag für den neuen wirtschaftlichen träger für die zweite liga zu stellen.